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Auskunftsbegehren

Project Idea Metadata

Project Idea Description

Ausgangslage und Problemstellung:


Seit dem 1. Juli 1993 ist das Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft. Gestützt auf Art. 8 DSG hat man das Recht, ein Auskunftsbegehren zu stellen. Der Umgang seitens der Dateninhaber mit Auskunftsbegehren ist dennoch sehr unterschiedlich und nicht immer ganz im Sinne des Gesetzes.


Im Rahmen einer Bachelorarbeit FS 22 konnte festgestellt werden, dass gewisse Branchen sich sehr ähnlich äussern und Art. 8 so interpretieren, damit sie möglichst wenig Aufwand haben.


Weiter lässt sich feststellen, dass nach wie vor verschiedenen Unternehmen ein Auskunftsbegehren einfach ignorieren.



Ziel der Arbeit und erwartete Resultate:


Es sollten relativ umfangreich Auskunftsbegehren gestellt werden; ev. müsste man Drittpersonen beiziehen, um eine breite Basis zu erhalten. Dabei sollte verglichen werden, welche Anforderungen die Unternehmen stellen, um ein Auskunftsbgehren zu erfüllen, innert welcher Zeit ein solches erfüllt wird, wie umfassend die Antworten sind.

In einer zweiten Phase sollte bei den Unternehmen nachgehakt werden, deren Auskünfte ungenügende sind bzw. wo nichts gekommen ist.


Die Idee kann erweitert werden, indem auch internationale Unternehmen ebenfalls berücksichtigt werden o.ä.



Gewünschte Methode und Vorgehen:


Sinnvollerweise werden mit einzelnen Unternehmen Interviews geführt und deren Vorgehen besprochen.



Kreativität/Varianten: Offen


Obwohl schon lange gestützt auf Art. 8 DSG Auskunftsbegehren gestellt werden können, handeln die Unternehmen immer noch sehr unterschiedlich.

Es sollte untersucht werden, wie Unternehmen, ev. einzelne Branchen mit Auskunftsbegehren umgehen.