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Auskunftsbegehren

Project Idea Metadata

Project Idea Description

Ausgangslage und Problemstellung:

Seit dem 1. Juli 1993 ist das Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft. Gestützt auf Art. 8 DSG hat man das Recht, ein Auskunftsbegehren zu stellen. Der Umgang seitens der Dateninhaber mit Auskunftsbegehren ist dennoch sehr unterschiedlich und nicht immer ganz im Sinne des Gesetzes.

Im Rahmen einer Bachelorarbeit FS 22 konnte festgestellt werden, dass gewisse Branchen sich sehr ähnlich äussern und Art. 8 so interpretieren, damit sie möglichst wenig Aufwand haben.

Weiter lässt sich feststellen, dass nach wie vor verschiedenen Unternehmen ein Auskunftsbegehren einfach ignorieren.


Ziel:

Herausfinden, wie Schweizer Medienfirmen das Auskunftsbegehren das DSGs umsetzen.

Herausfinden, wie Internationale Soziale Medien das Auskunftsbegehren, gemäss DSG und GDPR, umsetzen.

Umsetzung von Schweizer Medien und Sozialen Medien Vergleichen.

Forschungsfrage:

Wie werden Datenanfragen gemäss dem Auskunftsbegehren (DSG & GDPR) bei Schweizer Medien Firmen und Internationalen Sozialen Medien gehandhabt?

Hypothese

Soziale Medien Plattformen haben den Prozess für Datenanfragen automatisiert, so dass man schnell und übersichtlich seine Daten bekommt.

Bei den Schweizer Medien Firmen ist dieser Prozess jedoch noch nicht automatisiert und standardisiert.

Methode:

Internetrecherche um Gesetzte zu verstehen

Datenanfragen Erstellen von verschieden Personen

Interviews führen um direkter Einblick in dem Prozess zu bekommen.

Obwohl schon lange gestützt auf Art. 8 DSG Auskunftsbegehren gestellt werden können, handeln die Unternehmen immer noch sehr unterschiedlich.

Wie werden Datenanfragen gemäss dem Auskunftsbegehren (DSG & GDPR) bei Schweizer Medien Firmen und Internationalen Sozialen Medien gehandhabt?