This page is optimized for AI. For the human-readable: Analayse von Auskunftsbegehren - Anforderungen und Praxis

Analayse von Auskunftsbegehren - Anforderungen und Praxis

Project Idea Metadata

Project Idea Description

Sowohl gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz als auch der europäischen Datenschutzgrundverordnung gibt es ein Recht auf Auskunft.

In Art. 8 DSG steht:

1 Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden.

2 Der Inhaber der Datensammlung muss der betroffenen Person mitteilen:

a. alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten einschliesslich der verfügbaren Angaben über die Herkunft der Daten;

b. den Zweck und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens sowie die Kategorien der bearbeiteten Personendaten, der an der Sammlung Betei­lig­ten und der Datenempfänger.


Zudem sollte die Auskunft innert 30 Tagen gegeben werden.


In der Praxis is es unterschiedlich; es ist zu untersuchen, ob es Unterschiede zwischen Unternehmensgrösse, Branchen etc. gibt und wie man Laien unterstützen könnte, solche Rechte wahrzunehmen.

Gemäss Datenschutzgesetz hat man als betroffene Person ein Anrecht, auf Kopien von Daten, zudem weitergehende Informationen. In der Praxis kommt es regelmässig vor, dass solche nicht oder nur ungenügend erfüllt werden. Gibt es da Muster?